Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen |
Gleichwertige Anmietung und keine Abzüge für ersparte Eigenkosten | AG Hamburg-Wandsbek vom 14.01.03 – 711A C 109/02 |
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Der geltend gemachte Unfallersatztarif ist angemessen und von der Beklagten zu
ersetzen. Soweit sie der Ansicht ist, der Tagessatz sei überhöht, der Zedent
habe vor Anmietung eines Fahrzeuges Preiserkundigungen einholen müssen, teilt
das Gericht diese Ansicht nicht. Insoweit nimmt das Gericht neuerlich Bezug auf
BGH, NJW 1996, 1958-1960. Desweiteren hat sich der Zedent keinen Abzug einer Eigenersparnis entgegenhalten zu lassen, da er bereits ein Fahrzeug einer untergeordneten Gruppe angemietet hatte ...“ |