Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen |
Fragebogen der Versicherung über die Anmietung des Ersatzfahrzeuges an den Geschädigten gehen schadensrechtlich ins Leere |
BGH VI ZR 160/04 |
Gerne verschicken die Versicherer Fragebögen an die Geschädigten und an die
vermietenden Kfz-Betriebe. Damit wollen sie nachweisen, dass der Vermieter
vermeintliche Belehrungspflichten nicht erfüllt hat. Ziel: Der Versicherer
versucht, vom Geschädigten an ihn abgetretene Ansprüche wegen
Beratungsverschuldens gegen den Vermieter geltend zu machen.
Der BGH hat entschieden, dass der Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den
Versicherer nicht davon abhängt, dass der Geschädigte Ansprüche wegen
angeblichem Beratungsverschuldens gegenüber dem Vermieter an den Versicherer
abtritt (BGH, VI ZR 160/04). Die Fragebögen gehen also schadenrechtlich ins
Leere.
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