Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen |
Nutzungsausfall ohne Neuanschaffung | Kammergericht Berlin 12 U 69/03 |
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 1. März 2004 (Az.: 12 U 69/03) entschieden, dass der Anspruch auf Nutzungsausfall nicht die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges voraussetzt. Bei Totalschaden steht dem Opfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Entschädigung für 14 Tage zu. |