Die
Bedingungen für einen eventuellen Verlust des Versicherungsschutzes müssen in
den Schadensformularen von Autoversicherungen deutlich hervorgehoben sein. Hat
der Versicherer darin nicht eindeutig festgelegt, dass der Schutz bei falschen
Angaben über den Versicherungsfall verloren geht, muss er die vereinbarten
Leistungen erbringen. Das berichtet Zeitschrift "OLG-Report“ unter Berufung auf
ein Urteil des Kammergerichtes Berlin.
Im verhandelten Fall ging es
um einen Versicherungsnehmer, dessen Fahrzeug gestohlen worden war. In der
Schadensmeldung hatte der Mann jedoch vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Die
Kasko-Versicherung verweigerte daraufhin die Erstattung des Diebstahlsverlustes
- zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Obwohl die Leistungsfreiheit des
Versicherers eigentlich außer Frage stehe, liege eine ausreichende Belehrung des
Versicherten nur dann vor, wenn sie in einer nicht zu übersehender Weise
erfolgt. Ihre Anordnung am Schluss des Vordrucks direkt über der
Unterschriftenzeile - wie in diesem Fall gegeben - reiche als Hervorhebung
jedenfalls dann nicht aus, wenn andere Teile des Vordrucks größer gedruckt sind,
befanden die Berliner Richter am Kammergericht |