LG
Düsseldorf: Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert.
Urteil vom 13.11.2003
Importierte Jahres- und Neuwagen sind weniger wert als in
Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Diese Auffassung vertritt das Landgericht
Düsseldorf in einem aktuellen Urteil 24 S548/02, DAR 2003, 420. Zuvor hatte das
Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil (AZ 28 U 150 / 02) ähnlich
entschieden.
Nach Auffassung der Richter stelle die Tatsache des Imports
bei einem Jahreswagen oder einem Neuwagen einen Mangel dar, da importierte Autos
in Deutschland deutlich billiger angeboten würden. Ohne nähere Hinweise dürfe
ein deutscher Käufer darauf vertrauen, dass die Erstzulassung hier erfolgte.
Daher müsse der Verkäufer – ob Händler oder Privatmann – darauf hinweisen, dass
der Wagen aus dem Ausland komme.
Richter setzten einen Minderwert mit 9,45 Prozent an.
In dem konkreten Urteil ging es um einen Opel Zafira. Der
Käufer merkte erst bei der Briefübergabe, dass die Erstzulassung des
Jahreswagens nicht in Deutschland, sondern im Ausland erfolgt war. Der Verkäufer
hatte ihn vorab darüber nicht informiert. Der Kläger forderte einen Teil seines
Geldes zurück und bekam in der Berufung Recht: Die Richter setzten den
Minderwert mit 9,45 Prozent an. Der Autokäufer erhielt 1.635 Euro des
Kaufpreises zurück. |