Wer von einem Grundstück auf die Straße fährt,
muss damit rechnen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer nicht ordnungsgemäß
verhalten. Notfalls sollte man sich sogar von einem Mitfahrer einweisen lassen,
entschied das Landgericht Itzehoe. Man müsse stets "auch mit einer überhöhten
Geschwindigkeit eines bevorrechtigten Fahrers rechnen", heißt es in dem heute
veröffentlichten Urteil.
In diesem Fall hatte ein
Autofahrer geklagt, weil er bei der Ausfahrt aus seinem direkt hinter einer
Kurve gelegenen Grundstück mit einem zu schnell fahrenden Auto zusammengestoßen
war. Der Unfallgegner habe durch die überhöhte Geschwindigkeit den Unfall allein
verursacht, meinte der Kläger und forderte rund 12.000 Mark Schadensersatz. Das
Landgericht wies seine entsprechende Klage jedoch zum großen Teil zurück. Der
Kläger müsse drei Viertel seines Schadens selber zahlen, weil er die "strenge
Sorgfaltspflicht des Straßenverkehrsgesetzes verletzt hat". |