Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen |
kein Anspruch auf Nachbesichtigung |
Landgericht München I 19 S 11 609/90 |
Der Haftpflichtversicherer hat in der Regel keinen Anspruch auf Nachbesichtigung des unfallbeschädigten KFZ; etwas anderes gilt nur beim Verdacht auf betrügerische Geltendmachung von Unfallschäden. |