| Urteilstenor | Gericht und Aktenzeichen |
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kein Anspruch auf Nachbesichtigung |
Landgericht München I 19 S 11 609/90 |
| Der Haftpflichtversicherer hat in der Regel keinen Anspruch auf Nachbesichtigung des unfallbeschädigten KFZ; etwas anderes gilt nur beim Verdacht auf betrügerische Geltendmachung von Unfallschäden. | |